Auf einen Blick:
Im Unterschied zur Selbsthilfe
ist ehrenamtliche Tätigkeit an
organisatorische Rahmenbe-
dingungen geknüpft und
erfordert die Zusammenarbeit
mit Hauptamtlichen.
Ehrenamt erfolgt unentgeltlich,
es werden nur ausgewiesene
Auslagen erstattet.
Es ist freiwillig, ohne arbeits-
rechtliche Verpflichtungen.
Alle Regelungen werden in einer
Vereinbarung festgehalten.


